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Planung und Errichtung von Windkraftanlagen - Rechtsberatung

Recht der Windkraftanlagen

Gern beraten wir Sie rund um den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen. Basis für die Genehmigung ist das BImSchG. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB sind Windkraftanlage als Vorhaben im Außenbereich priviligiert. Wie auch andere Bauwerke und Anlagen zur Energieerzeugung stehen Windkraftanlagen in Wechselwirkungen mit der Nachbarschaft und der Umwelt. Dazu gehören Auswirkungen auf die Tierwelt, Geräuschentwicklung, Schattenwurf oder Beeinflussung des Landschaftsbildes. Entsprechend vielfältig sind die bei der Planung auftretenden Rechtsprobleme.

Aber auch während des Betriebs der Anlagen kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen, sei es mit dem Netzbetreiber über die Höhe der Vergütung nach dem EEG, sei es mit dem Anlagenhersteller über Mängel an der Windkraftanlage, dem Rotor, der Turbine oder dem Fundament der Anlage.

Relevante Gesetzestexte

Windenergie im Blickwinkel von EnWG und EEG

Im Bereich der Windkraft stellen sich Fragestellungen insbesondere aus dem EEG und dem EnWG:

  • Höhe der Einspeisevergütung nach §§ 29 und 30 EEG (Grundvergütung, Anfangsvergütung, Referenzertrag, Systemdienstleistungs-Bonus, Windenergie-Repowering,
  • Nachweis über Einhaltung von 60% des Referenzertrages durch Sachverständigengutachten (extern),
  • Prüfung Möglichkeiten des Repowering mit erhöhter Vergütung,
  • Netzanschluss, Verknüpfungspunkt der Windkraftanlagen inklusive der Einspeiseverträge,
  • Verlegung der Kabeltrasse: Wegenutzungsrecht, Zuwegung, Einstweilige Besitzeinweisung, Enteignungsverfahren,
  • Anforderungen an Netzsicherheit der Anlagen nach EnWG.

Die Genehmigung von Windkraftanlagen und Windparks

Windkraftanlagen sind nach dem BImSchG (Immissionsschutzrecht) zu genehmigen. Das Genehmigungsverfahren bildet oft den Ansatzpunkt für eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten insbesondere aus dem Bereich des Nachbarschutzes und des Naturschutzes.
Wir beraten Sie daher umfassend zu:

  • Baugenehmigung für kleine Windkraftanlagen unter 50m Gesamthöhe unter Beachtung BauGB und ThürBO,
  • Genehmigung nach § 19 BImSchG i.V.m. Anhang Nr. 1.6. Spalte 2 der 4. BImSchV,
  • Umweltverträglichkeitsprüfung für Windparks (Windfarmen) nach Anhang Nr. 1.6. UVPG,
  • Fragen zu Raumordnungsplänen, Regionalplänen und Bauleitplänen wie Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen, Veränderungssperren,
  • Fragen zu Vogel- und Fledermausschlag,
  • Fragen zu Schattenwurf, Discoeffekt, Lärmbelästigung (TA-Lärm) und Hindernis-Befeuerung.

Wir vertreten Sie gern in Widerspruchsverfahren, Drittanfechtungen (Nachbarschaftswiderspruch) und Klageverfahren vor den Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten und in Nachbarschaftsstreitigkeiten vor den Zivilgerichten.

Vertragsrecht

Bei der Planung und dem Bau von Windkraftanlagen werden Sie mit folgenden Vertragstypen konfrontiert werden:

  • Projektierungsverträge, Generalunternehmerverträge, Kaufverträge, Bauververträge,
  • Wegenutzungsverträge, Grundstücksnutzungsverträge, Verträge zur Sicherung der Vorhabensgrundstücke,
  • Verträge zur zur Errichtung und zum Betrieb der Anlagen sowie zur Begründung von Leitungsrechten inklusive der notwendigen Dienstbarkeiten,
  • sowie zu Verträgen der Finanzierung.

Während des Betriebes von Windkraftanlagen kommen häufig Wartungsverträge zum Einsatz.

 

Wir unterstützen Sie umfänglich beim Abschluss dieser Verträge. Die gesellschaftsrechtliche Fachberatung (GmbH-Verträge, Fondsverträge) erfolgt durch die mit uns in Kooperation stehende Rechtsanwaltskanzlei Heinze Rechtsanwälte, Jena.

Soweit es zur Nichterfüllung, zu Mängeln oder Schlechtleistungen bei der Vertragserfüllung durch die Gegenseite kommt, machen wir für Sie die entsprechenden Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend.