- Gesetze zum Energierecht
- Gesetze zum Medienrecht
Recht der Erneuerbaren Energien / Gesetze zum Energierecht
Die einzelnen Gesetzestexte werden bei bundesrecht.juris.de oder bei den entsprechenden Ministerien als PDF-Dateien bereit gehalten.
Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungesetz) vom 22. Dezember 2009,
veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jg. 2009 Teil I Nr. 81, S. 3950ff vom 30. Dezember 2009.
Wir möchten hier insbesondere auf Art. 12 zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und auf Art. 13 zur Änderung des Energiesteuergesetzes hinweisen.
Drittes Energiebinnenmarktpaket der Europäischen Union
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 14. August 2009, 52. Jahrgang, L211 wurden eine Reihe neuer Richtlinien und Verordnungen zum Energiebinnenmarkt veröffentlicht:
- Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 für den Erdgasbinnenmarkt [PDF über www.neue-energieanbieter.de],
- Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 für den Elektrizitätsbinnenmarkt [PDF über www.neue-energieanbieter.de],
- Verordnung 2009/715/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen [PDF über www.neue-energieanbieter.de],
- Verordnung 2009/714/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel [PDF über www.neue-energieanbieter.de],
- Verordnung 2009/713/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden [PDF über www.neue-energieanbieter.de].
Klimaschutzverordnungen der Europäischen Union
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 5. Juni 2009, 52. Jahrgang, L140 wurden eine Reihe klimaschutzrelevanter Richtlinien veröffentlicht:
- Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen,
- Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten,
- Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die geologische Speicherung von Kohlendioxid.
Klimaschutzpaket II der Bundesregierung
Das Bundeskabinett hat am 18. Juni 2008 das zweite Paket zur Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms beschlossen. Schwerpunkt der sieben Gesetze und Verordnungen ist die Steigerung der Energieeffizienz.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums http://www.erneuerbare-energien.de/.
In diesem Zusammenhang wurde am 6. Juni 2008 im Bundestag auch über die Novelle des EEG abgestimmt und diese mit großer Mehrheit angenommen. Es ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten:
- das seit 2009 geltende Gesetz über Erneuerbare Energien (EEG 2009)
Hinzugekommen ist eine Novelle des KWKG sowie die Einführung des EEWärmeG:
- das seit 2009 geltende Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG 2009) und
- das seit 2009 geltende Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG).
Als wesentliche Verordnungen zum neuen EEG zählen die SystemdienstleistungsVO, die AusgleichsmechanismusVO und NachhaltigkeitsVO:
- Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung,
- Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten EEG-Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) sowie die Ausführungsverordnung hierzu,
- Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (SDLWindV)
- Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV),
- Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV).
Für den Betrieb von Biomasseanlagen sind desweiteren folgende Regelungen wichtig:
- Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen (BioAbfV),
- Düngegesetz (DüngG),
- Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln (DüV).
Neues Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) seit 13. Juli 2005
Mit Inkrafttreten der Energierechtsnovelle 2005 am 13. Juli 2005 (Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005) erfolgt auf der Grundlage der Binnenmarktrichtlinien für Strom und Gas 2003 der Übergang vom verhandelten zum regulierten Netzzugang. Die Geschäftsbedingungen und Entgelte des Netzzugangs werden nicht mehr in erster Linie durch die Marktbeteiligten konkretisiert, sondern ergeben sich aus detaillierteren Vorgaben in Gesetz und Rechtsverordnungen, die durch Entscheidungen der Regulierungsbehörden gegebenenfalls ergänzt und durchgesetzt werden.
Entscheidende Bedeutung für einen unverfälschten Wettbewerb bei Gas- und Stromerzeugung und sowie dem Vertrieb kommt den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zur Entflechtung des Netzbetriebs zu. Sie wirken darauf hin, dass in vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen Netzbetreiber ihre aus dem Netz erwachsende Monopolstellung nicht zur Behinderung unternehmensfremder Netznutzer missbrauchen.
Zugehörige Verordnungen (jeweils vom 25. Juli 2005):
- Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV)
- Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV)
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV)
- Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV)
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Weitere wichtige Verordnungen sind:
- Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung - AREGV)
- Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerksnetzanschlussverordnung - KraftNav)
Gesetz über Erneuerbare Energien 2004 (EEG)
Am 1. August 2004 trat das fortentwickelte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Das neue EEG bietet einen verlässlichen Rechtsrahmen für Investitionen in Solarenergie, Wind- und Wasserkraft, Bioenergie und Geothermie. Die Novelle sichert eine erfolgreiche Entwicklung, die bei den erneuerbaren Energien bereits jetzt zu 120.000 Arbeitsplätzen und zu einem jährlichen Umsatzvolumen von 10 Milliarden Euro in Deutschland geführt hat. Das EEG gehört damit weltweit zu den wirkungsvollsten Klimaschutz-Instrumenten. Es ist Motor für Innovationen und erhöht die Exportchancen für deutsche Technik."
Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 12,5 Prozent bis 2010 und auf mindestens 20 Prozent bis 2020 zu steigern. Damit dies gelingt, werden die Rahmenbedingungen für die Einspeisung, Übertragung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien deutlich verbessert.
Energiesteuerrecht / Stromsteuerrecht
Die Energiesteuer gehört zu den Verbrauchsteuern. Mit ihr wird die Verwendung von Energieerzeugnissen als Kraft- und Heizstoffe innerhalb der BRD besteuert.
Das Energiesteuerrecht basiert auf der Energiesteuer-Richtlinie (RL 2003/96 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischen Strom - EnergieStRL) vom 27. Oktober 2003.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Energiesteuer ist das Energiesteuergesetz (EnergieStG) in der Fassung vom 28. Dezember 2006 und die Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) in der Fassung vom 29. Januar 2007.
Die Stromsteuer gehört ebenfalls zu den Verbrauchsteuern. Sie wird im deutschen Steuergebiet auf elektrischen Strom erhoben.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Stromsteuer sind das Stromsteuergesetz (StromStG) in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) in der Fassung vom 31. Juli 2006.
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)
Das am 1. April 2002 in Kraft getretene (neue) Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verpflichtet die Netzbetreiber, die im Gesetz aufgeführten KWK-Anlagen an ihr Netz anzuschließen und den in diesen KWK-Anlagen erzeugten KWK-Strom abzunehmen. Für diesen Strom sind der Preis, den der Betreiber der KWK-Anlage und der Netzbetreiber vereinbaren, und ein im Gesetz in Abhängigkeit vom KWK-Anlagentypus bezifferter Zuschlag zu entrichten.
Änderung des Biomasseverordnung - ab 18. August 2005 gültige Fassung
Die Biomasseverordnung regelt für den Anwendungsbereich der Vergütungsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (§ 8 - Vergütung für Strom aus Biomasse) welche Stoffe als Biomasse anerkannt werden, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung angewandt werden dürfen und welche Umweltanforderungen dabei einzuhalten sind.
Die Biomasseverordnung von 21. Juni 2001 hat sich in der Praxis bewährt, wie nicht zuletzt die positive Entwicklung bei der Stromerzeugung aus Biomasse belegt. Durch die zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen der Rechtslage bei der Entsorgung tierischer Nebenprodukte ergab sich allerdings ein Anpassungsbedarf bei Regelungen zu diesen Stoffen in der Biomasseverordnung. Die Änderung betrifft deshalb ausschließlich § 3 Nr. 9 der Biomasseverordnung. Bisher erfolgte an dieser Stelle ein Bezug auf das inzwischen außer Kraft getretene Tierkörperbeseitigungsgesetz, nun werden die Biomasseeigenschaften tierischer Nebenprodukte an den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1774/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten festgemacht. Die Anerkennung bzw. Nichtanerkennung bestimmter tierischer Nebenprodukte als Biomasse bleibt dabei unverändert.
Das am 7. März 2008 in Kraft getretene EBPG setzt die sog. Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG vom 6. Juli 2005 (Amtsblatt der Europäischen Union vom 22.07.2005, Nr. L 191/29) in deutsches Recht um.
Die Ökodesignrichtlinie ist Bestandteil der Integrierten Produktpolitik (IPP) der Europäischen Union, die umwelt- und wirtschaftspolitische Ziele verfolgt. Die Richtlinie bildet den Rahmen für die Festlegung einheitlicher Vorgaben in Bezug auf die umweltgerechte Gestaltung ("Ökodesign") von energiebetriebenen Produkten innerhalb der Europäischen Union.
Bundesimmisionsschutzgesetzes
Auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2004 - 4 C 9.03 zum Vorliegen einer Windfarm wurde eine Abänderung verschiedener Regeln des BImSchG notwendig.
Vgl. Beschlusstext zum BImSchG des Bundestages vom 12. Mai 2005 und entsprechenden Beschlusstext zur BImSchV.
Der Bundesrat stimmte am 17. Juni 2005 zu.
Die aktuelle Version des BImSchG vom 26.11.2010.
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ist am 15.07.04 in Kraft getreten. Es dient der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie über das europäische Handelssystem mit Treibhausgas-Emissionsberechtigungen. Dem zustimmenden Beschluss des Bundestages vom 28.05.04 folgend hatte der Bundesrat das TEHG am 11.06.04 verabschiedet und am 09.07.04 abschließend behandelt.
neue Thüringer Bauordnung (ThürBauO) vom 10. Feb. 2004 (Fassung vom 05. Feb. 2008)
Gesetze zum Medienrecht
Bundesdatenschutz-Gesetz (BDSG) (via Juris.de)
Gesetz zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMVG) (via Juris.de)
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) (via TLM)
Telemediengesetz (TMG) (via Juris.de)
Signatur-Gesetz (SigG) (via Juris.de)
Telekomunikations-Gesetz (TKG) (via Juris.de)
Verordnung über Telekommunikationsgebühren (via Juris.de)
Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV) (via Juris.de)
Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung (TNGebV) (via Juris.de)
Gruppenfreistellungsverodnung für Technologietransfer-Vereinbarungen (GVO-TT)
