Photovoltaik-Recht

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Photovoltaik/Beratung

Recht der Photovoltaikanlagen

Gern beraten wir Sie rund um den Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom mittels Photovoltaik. Aufdachanlagen sind zunächst genehmigungsfrei. Jedoch legen einige Bauordnungsämter die jeweiligen landesrechtlichen Bauordnungsregelungen dahingehend aus, dass sie eine Baugenehmigung für aufgeständerte Dachanlagen fordern. Wir führen bereits entsprechende Rechtsstreite gegen diese Forderung.

Für Freiflächenanlagen ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. Um EEG-Vergütungen zu erhalten, wird die Anlage in einem Gebiet eines spezifischen Bebauungsplan errichtet werden müssen. Wir beraten Sie gern hinsichtlich der Möglichkeiten des Baus von Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen wie Militärflächen, Industriebrachen oder Deponien, auf Flächen längs von Autobahnen oder Schienenwegen (110m-Randstreifen nach § 32 EEG) oder auf Grünflächen.

Aber auch während des Betriebs der Anlagen kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen, sei es mit dem Netzbetreiber über die Höhe der Vergütung nach dem EEG, sei es mit dem Anlagenhersteller über Mängel an der Photovoltaikanlage, der Unterkonstruktion oder dem Wechselrichter.


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Relevante Gesetzestexte

Photovoltaik im Blickwinkel des Energierechts (EnWG und EEG)

Im Bereich der Photovoltaik stellen sich Fragestellungen insbesondere aus dem EEG und dem EnWG:

  • Höhe der Einspeisevergütung nach §§ 32 und 33 EEG ( Grundvergütung, Gebäudevergütung, Vergütung bei Eigenverbrauch),
  • Netzanschluss, Verknüpfungspunkt der Photovoltaikanlagen inklusive der Einspeiseverträge,
  • Verlegung der Kabeltrasse: Wegenutzungsrecht, Zuwegung, Einstweilige Besitzeinweisung, Enteignungsverfahren,
  • Anforderungen an Netzsicherheit der Anlagen nach EnWG.

Die Genehmigung von Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen sind teilweise nach dem BauGB und den landesrechtlichen Bauordnungen genehmigungspflichtig. Das Genehmigungsverfahren bildet oft den Ansatzpunkt für eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten insbesondere aus dem Bereich des Nachbarschutzes. Wir beraten Sie daher umfassend zu:

  • Prüfung und Durchsetzung von Baugenehmigung für Freilandphotovoltaikanlagen,
  • Fragen zu Raumordnungsplänen, Regionalplänen und Bauleitplänen wie Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen, Veränderungssperren,
  • Möglichkeiten des Baus von Photovoltaikanlagen trotz Denkmalschutzes,
  • Bau von Photovoltaikanlagen auf fremden Dächern inklusive Gestaltung des Gestattungsvertrages und Eintragung von Dienstbarkeiten.

Wir vertreten Sie gern in Widerspruchsverfahren, Drittanfechtungen ( Nachbarschaftswiderspruch) und Klageverfahren vor den Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten und in Nachbarschaftsstreitigkeiten vor den Zivilgerichten.

Verträge rund um den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen

Bei der Planung und dem Bau von Photovoltaikanlagen werden Sie mit folgenden Vertragstypen konfrontiert werden:

  • Projektierungsverträge, Generalunternehmerverträge, Kaufverträge, Bauververträge,
  • Wegenutzungsverträge, Grundstücksnutzungsverträge, Verträge zur Sicherung der Vorhabensgrundstücke bei Freiflächenanlagen,
  • Verträge zur Errichtung und zum Betrieb der Anlagen sowie zur Begründung von Leitungsrechten inklusive der notwendigen Dienstbarkeiten,
  • sowie zu Verträgen der Finanzierung.

Während des Betriebes von Photovoltaikanlagen kommen häufig Wartungsverträge zum Einsatz.

 

Wir unterstützen Sie umfänglich beim Abschluss dieser Verträge. Die gesellschaftsrechtliche Fachberatung (GmbH-Verträge, Fondsverträge) erfolgt durch die mit uns in Kooperation stehende Rechtsanwaltskanzlei Heinze Rechtsanwälte, Jena.

Soweit es zur Nichterfüllung, zu Mängeln oder Schlechtleistungen bei der Vertragserfüllung durch die Gegenseite kommt, machen wir für Sie die entsprechenden Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend.