EEG & EnWG
- Energierecht
Allgemeine Fragen aus dem Energierecht
Bei der Planung und dem Betrieb von Anlagen zur Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien können sich unabhängig von der genutzten Energiequelle Fragestellungen direkt aus dem speziellen Energierecht, insbesondere bei der Anwendung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) oder des Energiewirtschafts-Gesetzes (EnWG) ergeben.
Unsere Rechtsberatung umschließt daher z.B. folgende Anwendungsgebiete:
- Durchsetzung des Anschlusses von EEG-Anlagen (u.a. auch per einstweiliger Verfügung nach § 59 EEG),
- Durchsetzung des Netzausbaus bei unzureichendem örtlichen Stromnetz,
- Geltendmachung der Kabelverlegungskosten,
- Berechnung der Vergütungshöhe sowie Überprüfung der jährlichen Endabrechungen,
- Geltendmachung von Vergütungsboni,
- Prüfung der Teilnahme am Netzsicherheitsmanagement,
- Berechnung der jeweiligen Degression der Vergütungssätze,
- Prüfung der Möglichkeiten der Direktvermarktung von EEG-Strom nach § 17 EEG,
- Geltendmachung der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen (§§ 40ff EEG),
- sowie gerichtliche Vertretung sowie Vertretung vor der Clearingstelle der Bundesnetzagentur.
Wir möchten Sie auch auf unseren aktuellen Kurzvortrag zum EEG 2012 verweisen:
- 13. September 2011, Das neue EEG 2012 - Änderungen und Ergänzungen zum EEG 2009.
