Wasserkraft-Recht

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Planung und Errichtung von Wasserkraftanlagen - Rechtsberatung

Recht des Betriebs von Wasserkraftanlagen

Wasserkraftanlagen kommen nicht nur an großen Stauseen zum Einsatz sondern auch an den vielen kleinen Flüssen in deutschen Mittelgebirge und als Laufwasserkraftwerke an den größeren Flüssen.

Nicht nur die Genehmigung nach Wasserrecht und Baurecht bereitet hier Schwierigkeiten, auch die Einbindung der Anlagen in das System benachbarter Wasserkraftanlagen und naturschutzrechtliche Aspekte und Auflagen für Durchgängigkeit der Flüsse und Bäche.

Aber auch während des Betriebs der Anlagen kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen, sei es mit dem Netzbetreiber über die Höhe der Vergütung nach dem EEG, sei es mit dem Anlagenhersteller über Mängel an der Wasserkraftanlage oder Nachbarn hinsichtlich unerwünschter Erhöhungen des Wasserspiegels.

Entsprechend vielfältig ist unser Beratungsspektrum beim Bau und Betrieb von Wasserkraftanlagen.

Relevante Gesetzestexte

Wasserkraft im Blickwinkel des Energierechts (EnWG und EEG)

Im Bereich der Wasserkraft stellen sich Fragestellungen insbesondere aus dem EEG und dem EnWG:

  • Höhe der Einspeisevergütung nach § 23 ( Grundvergütung, Vergütungsstaffeln, Vergütung bei Anlagenmodernisierung,
  • Gutachten (extern) über guten ökologischen Zustand (hinsichtlich: die Stauraumbewirtschaftung, die biologische Durchgängigkeit, der Mindestwasserabfluss, die Feststoffbewirtschaftung oder die Uferstruktur),
  • Netzanschluss, Verknüpfungspunkt der Windkraftanlagen inklusive der Einspeiseverträge,
  • Verlegung der Kabeltrasse: Wegenutzungsrecht, Zuwegung, Einstweilige Besitzeinweisung, Enteignungsverfahren,
  • Anforderungen an Netzsicherheit der Anlagen nach EnWG.

Genehmigungsrechtliche Anforderungen an Wasserkraftanlagen

Wasserkraftanlagen bedürfen einer wasserrechtlichen Gestattung ( Erlaubnis oder Bewilligung). Wir unterstützen Sie im Beantragung dieser Gestattung im Rahmen des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens.

Wasserkraftanlagen können sowohl per Erlaubnis wie auch per Bewilligung nach § 8 WHG gestattet werden. Die Bewilligung ist dabei vorzuziehen, da diese dem Inhaber ein Recht auf Gewässerbenutzung mit privatrechtsgestaltender Wirkung verschafft.

Für die Erteilung der Gestattung wird von der zuständigen Wasserbehörde geprüft, dass keine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere keine Gefährdung der öffentlichen Wasserversorgung zu erwarten ist. Wir beraten Sie gern, wie diese Vorraussetzung erfüllt werden können.

Die wasserrechtliche Genehmigung wird in einigen Bundesländern durch eine baurechtliche Genehmigung ersetzt. Hierbei gelten die gleichen Prüfungsvoraussetzungen wie bei einer wasserrrechtlichen Genehmigung.

Wir möchten Sie auch auf unsere Vorträge zum Wasserrecht verweisen:

Verträge rund um den Bau und Betrieb von Wasserkraftanlagen

Bei der Planung und dem Bau von Wasserkraftanlagen werden Sie mit folgenden Vertragstypen konfrontiert werden:

  • Projektierungsverträge, Generalunternehmerverträge, Kaufverträge, Bauververträge,
  • Wegenutzungsverträge, Grundstücksnutzungsverträge,
  • Verträge zur Errichtung und zum Betrieb der Anlagen sowie zur Begründung von Leitungsrechten inklusive der notwendigen Dienstbarkeiten,
  • sowie zu Verträgen der Finanzierung.

 

Wir unterstützen Sie umfänglich beim Abschluss dieser Verträge. Die gesellschaftsrechtliche Fachberatung (GmbH-Verträge, Fondsverträge) erfolgt durch die mit uns in Kooperation stehende Rechtsanwaltskanzlei Heinze Rechtsanwälte, Jena.

Soweit es zur Nichterfüllung, zu Mängeln oder Schlechtleistungen bei der Vertragserfüllung durch die Gegenseite kommt, machen wir für Sie die entsprechenden Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend.